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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. Oktober 2009 - Pappas/Kommission

(Rechtssache F-101/08)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung der vor Eintritt in den Dienst der Gemeinschaften erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf das Versorgungssystem der Gemeinschaften - Rücknahme - Zulässigkeit - Stellenenthebung aus dienstlichen Gründen - Höhe des Ruhegehalts)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Spyridon Pappas (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Barattini und G. Mavros)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: D. Martin und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche über die Festsetzung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers und der Berechnung der Anzahl der bei der Festsetzung dieser Ansprüche anzurechnenden ruhegehaltsfähigen Dienstjahre

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 44 vom 21.2.2009, S. 77.