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Rechtsmittel der Volkswagen AG gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. September 2018 in der Rechtssache T-623/16, Volkswagen AG gegen EUIPO, eingelegt am 29. November 2018

(Rechtssache C-744/18 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: Volkswagen AG (Prozessbevollmächtigte: F. Thiering und L. Steidle, Rechtsanwälte)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Siebte Kammer) hat durch Beschluss vom 21. Mai 2019 das Rechtsmittel als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet zurückgewiesen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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