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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Juni 2011 – Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-67/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Schadensersatzklage betreffend die Kostenfestsetzung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis- Kayser, Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, zwei Drittel der dem Kläger in der Rechtssache F 41/06 entstandenen Kosten nicht zu erstatten

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt sämtliche Kosten.

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1 ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 74.