Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Juni 2011 – Marcuccio/Kommission
(Rechtssache F-67/10)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Schadensersatzklage betreffend die Kostenfestsetzung - Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis- Kayser, Rechtsanwalt A. Dal Ferro)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, zwei Drittel der dem Kläger in der Rechtssache F 41/06 entstandenen Kosten nicht zu erstatten
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
Herr Marcuccio trägt sämtliche Kosten.
____________1 ABl. C 288 vom 23.10.2010, S. 74.