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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 13. September 2011 - Nastvogel/Rat

(Rechtssache F-4/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beurteilung - Stellungnahme des Beurteilungsausschusses - Verschlechterung der Einzelbeurteilungen - Dialog zwischen Beurteiltem und Beurteilendem - Anhörung der verschiedenen Vorgesetzten - Kenntnis des Zweitbeurteilenden von der Arbeit des Beurteilten - Begründung - Berücksichtigung von Krankheitsurlauben)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Nastvogel (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagter: Rat (Prozessbevollmächtigte: M. Vitsentzatos und K. Zieleśkiewicz)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Beurteilung für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2007 festgestellt wurde

Tenor des Urteils

Die Beurteilung von Frau Nastvogel für den Zeitraum vom 1. Juli 2006 bis 31. Dezember 2007 wird aufgehoben.

Der Rat der Europäischen Union trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 63 vom 13.3.2010, S. 54.