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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 9. November 2018 – Ascopiave SpA u. a. /Ministero dello Sviluppo Economico u. a.

(Rechtssache C-711/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Ascopiave SpA, Bim Belluno Infrastrutture SpA, Centria Srl, Retipiù Srl, Pasubio Distribuzione Gas Srl - Unipersonale, Pasubio Group SpA, Unigas Distribuzione Srl

Beklagte: Ministero dello Sviluppo Economico, Presidenza del Consiglio dei Ministri, Ministero per gli Affari Regionali e le Autonomie

Vorlagefrage

Erlauben das Recht der Europäischen Union und insbesondere die gemeinsamen Vorschriften über den Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt sowie die Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes eine rückwirkende Anwendung der Kriterien zur Bestimmung der Höhe des Erstattungsbetrags zugunsten ehemaliger Konzessionäre, was sich auf frühere vertragliche Beziehungen auswirkt, oder ist eine solche Anwendung auch unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und aus der Notwendigkeit heraus gerechtfertigt, andere öffentliche Interessen von europäischer Bedeutung im Zusammenhang mit dem Erfordernis zu schützen, einen besseren Schutz der Wettbewerbsstruktur des Referenzmarkts bei gleichzeitigem Schutz der Nutzer der Dienstleistung zu gewährleisten, die indirekt von den Auswirkungen einer möglichen Erhöhung der den ehemaligen Konzessionären zu zahlenden Beträge betroffen sein könnten?

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