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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. Mai 2010 - Peláez Jimeno/Parlament

(Rechtssache F-13/09)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Vorherige Beschwerde - Beschwerdefrist - Verspätung - Beweis - Ehemaliger Bediensteter auf Zeit - Ernennung zum Beamten - Art. 5 Abs. 4 des Anhangs XIII des Statuts - Gleichbehandlung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Peláez Jimeno (Relegem-Asse, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: zunächst C. Burgos und K. Zejdová, dann K. Zejdová und S. Seyr)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, die Klägerin als Beamtin auf Probe in eine Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe einzustufen, die niedriger sind als die Besoldungsgruppe und Dienstaltersstufe, die sie als Bedienstete auf Zeit innehatte

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Peláez Jimeno trägt die gesamtenKosten.

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1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009, S. 40.