Language of document :

Klage, eingereicht am 25. Oktober 2007 - Kolountzios / Kommission

(Rechtssache F-117/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: N. Kolountzios (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal, Rechtsanwälte)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 11. Mai 2007 aufzuheben, mit der sein Antrag, die Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche, die er vor seinem Dienstantritt bei den griechischen Rentenstellen TMSEDE und ELPP in Drachmen erworben hat, unter Anwendung des von der Kommission für die Berücksichtigung der Schwankungen der Drachme während der Beitragszeit festgelegten aktualisierten durchschnittlichen Wechselkurses vorzunehmen, abgelehnt wurde,

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger, Beamter der Besoldungsgruppe AD 12, Dienstaltersstufe 4, drei Klagegründe geltend. Der erste Klagegrund betrifft die Rechtswidrigkeit der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts (insbesondere deren Art. 7 Abs. 3) und, soweit erforderlich, die Rechtswidrigkeit dieser Bestimmung des Statuts.

Der zweite Klagegrund betrifft die Verletzung von Art. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1103/97 des Rates vom 17. Juni 1997 über bestimmte Vorschriften im Zusammenhang mit der Einführung des Euro (ABl. L 162, S. 1).

Der dritte Klagegrund betrifft die Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit, des Gleichbehandlungsgrundsatzes und des Diskriminierungsverbots.

____________