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Klage, eingereicht am 12. Februar 2010 - Nicola/EIB

(Rechtssache F-13/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Carlo De Nicola (Strassen, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Isola)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Beurteilungsberichts für 2008 sowohl im Teil, der die Ziele betrifft, als auch im Teil der Beurteilung sowie der am 18. März 2009 beschlossenen Beförderungen. Ferner Verurteilung der Beklagten zum Ersatz der dem Kläger entstandenen immateriellen und materiellen Schäden

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 23. September 2009 in dem Teil aufzuheben, in dem der Beschwerdeausschuss seine Beschwerde gegen den Beurteilungsbericht für 2008 zurückgewiesen hat;

den Beurteilungsbericht für 2008 sowohl im Teil, der die Ziele betrifft, als auch im Teil Beurteilung aufzuheben;

sämtliche damit verbundenen, sich daraus ergebenden oder davon vorausgesetzten Maßnahmen aufzuheben, darunter den Leitfaden der Hauptabteilung Personal für die Zusammenfassung der Beurteilung mit einem der ersten Buchstaben des Alphabets und die angeordneten mengenmäßigen Beschränkungen für die Erteilung einer Note A oder B+ sowie die am 18. März 2009 beschlossenen Beförderungen, da es die EIB unter Berücksichtigung der ausdrücklichen Beurteilung durch die Vorgesetzten des Klägers unterlassen habe, ihn für "Promotions from Function E to D" zu berücksichtigen;

die EIB zum Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens sowie zur Tragung der Kosten nebst Zinsen und zur Zahlung des Inflationsausgleichs für die zugesprochene Forderung zu verurteilen.

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