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Klage, eingereicht am 11. Juni 2010 - Kaser/Kommission

(Rechtssache F-45/10)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Ferdinand Kaser (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Schober)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Erstens Aufhebung der Entscheidung CMS 07/046 der Europäischen Kommission, durch die der Kläger ohne Verringerung seines Ruhegehaltsanspruchs mit Wirkung ab dem 15. August 2009 aus dem Dienst entfernt wurde und Aufhebung aller Entscheidungen, die im Zeitraum von September 2003 bis zur Entfernung des Klägers aus dem Dienst gegen ihn ergangen sind, sowie zweitens Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung CMS 07/046 wegen Mobbing, Missmanagement und Verstoßes gegen das Grundrecht auf rechtliches Gehör aufzuheben;

alle Entscheidungen, die die Anstellungsbehörde im Zeitraum von September 2003 bis zur Entfernung des Klägers aus dem Dienst gegen ihn erlassen hat, wegen Mobbing und Missmanagement wegen des Verstoßes gegen sein Grundrecht auf rechtliches Gehör aufzuheben;

seine Anhörung nach den Art. 7 Abs. 1 und 24 des Status zu ermöglichen und die im Februar 2008 und März 2008 eingereichten Anträge zu behandeln;

ihm eine symbolische Entschädigung in Höhe von einem (1) Euro für den immateriellen und beruflichen Schaden zuzusprechen, den er, wie in der vorliegenden Beschwerde dargestellt, erlitten hat, da Ziel einer solchen Beschwerde nicht Geld, sondern die Anerkennung der Würde und der Berufsehre des Klägers ist.

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