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Klage, eingereicht am 11. Juni 2012 – ZZ und ZZ/Kommission

(Rechtssache F-61/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, A. Coolen, J.-N. Louis, É. Marchal und S. Orlandi)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Vorschläge zur Übertragung der vor dem Eintritt in den Dienst der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der Berechnung nach den neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB), die nach Stellung der Anträge der Kläger auf Übertragung in Kraft getreten sind

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Entscheidungen aufzuheben, mit denen ihre Beschwerden zurückgewiesen wurden, die auf die Anwendung der ADB und der Abzinsungssätze gerichtet waren, die zum Zeitpunkt der Stellung ihres Antrags auf Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche in Kraft waren;

soweit erforderlich, die Entscheidungen aufzuheben, mit denen die Anrechnung ihrer vor Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche vorgenommen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.