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Rechtsmittel, eingelegt am 3. Dezember 2019 von der Roxtec AB gegen das Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 24. September 2019 in der Rechtssache T-261/18, Roxtec/EUIPO – Wallmax

(Rechtssache C-893/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Roxtec AB (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt T. Lampel, Rechtsanwältin K. Wagner und J. Olsson, advokat)

Andere Parteien des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, Wallmax Srl

Mit Beschluss vom 12. März 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten trägt.

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