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Klage, eingereicht am 11. September 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-96/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses im Auswahlverfahren EPSO/AD/207/11, mit der die Entscheidung bestätigt wurde, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen, da er bestimmte besondere Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Auswahlverfahren nicht erfülle, und Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses in den Auswahlverfahren EPSO/AD/206/11 (AD5) und EPSO/AD/207/11 (AD7) vom 1. Juni 2012 aufzuheben, mit der die Entscheidung vom 9. Februar 2012 bestätigt wurde, ihn nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens aufzunehmen, da er bestimmte Zulassungsvoraussetzungen nicht erfülle;

soweit erforderlich, die Entscheidung des Prüfungsausschusses in den Auswahlverfahren EPSO/AD/206/11 (AD5) und EPSO/AD/207/11 (AD7) vom 9. Februar 2012 aufzuheben;

an ihn als Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens einen Betrag zu zahlen, der nach billigem Ermessen vorläufig mit 3 000 Euro beziffert wird;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.