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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. September 2012 – Bermejo Garde/EWSA

(Rechtssache F-51/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Stellenausschreibung – Beschwerende Maßnahme – Rechtsschutzinteresse – Anforderungen an die Sprachkenntnisse – Für eine Stellenausschreibung zuständige Behörde – EWSA-Präsidium)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Moises Bermejo Garde (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) (Prozessbevollmächtigter: M. Lernhart im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der EWSA-Stellenausschreibung Nr. 43/09 zur Besetzung des Dienstpostens eines Direktors der Direktion Allgemeine Angelegenheiten sowie sämtlicher auf der Grundlage dieser Ausschreibung ergangenen Entscheidungen und Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von Schadensersatz an den Kläger

Tenor des Urteils

Die zur Besetzung des Dienstpostens eines Direktors der Direktion Allgemeine Angelegenheiten des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses veröffentlichte Stellenausschreibung Nr. 43/09 wird aufgehoben.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten, die Herrn Bermejo Garde entstanden sind.

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1     ABl. C 246 vom 11.9.10, S. 42.