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Vorabentscheidungsersuchen des Amtsgerichts Erding (Deutschland) eingereicht am 2. September 2019 - EUflight.de GmbH gegen Eurowings GmbH

(Rechtssache C-648/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Amtsgericht Erding

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: EUflight.de GmbH

Beklagte: Eurowings GmbH

Vorlagefrage

Ist es zum Erhalt des Ausgleichsanspruchs nach Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/20041 Voraussetzung, dass der Fluggast auch im Falle erheblicher, schon vor dem Abflug feststehender Verspätung den Flug antritt?

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1     Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 295/91 (ABl. 2004, L 46, S. 1).