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Rechtsmittel, eingelegt am 5. Juni 2020 von Giorgio Armani SpA gegen das Urteil des Gerichts (Erste Kammer) vom 26. März 2020 in der Rechtssache T-653/18, Armani/EUIPO

(Rechtssache C-239/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Giorgio Armani SpA (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Martínez-Almeida y Alejos-Pita)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat mit Beschluss vom 30. September 2020 entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.

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