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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 26. September 2011 - Abad-Villanueva u. a./Kommission

(Rechtssache F-23/06)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Ernennung - Art. 5 Abs. 2 des Anhangs XIII des Statuts - Vor dem 1. Mai 2004 veröffentlichte interne Auswahlverfahren für den Übergang in eine andere Laufbahngruppe - Vor dem 1. Mai 2006 in die Reservelisten aufgenommene Bewerber - Einstufung in die Besoldungsgruppe - Beibehaltung des Multiplikationsfaktors - Verlust von Beförderungspunkten)

Verfahrenssprache: Französisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Roberto Abad-Villanueva u. a. (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld, dann Rechtsanwälte T. Bontinck und S. Woog)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und H. Krämer)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Arpio Santacruz und M. Simm, dann M. Bauer, J. Monteiro und K. Zieleśkiewicz)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidungen, mit denen den Klägern ihr Übergang in eine andere Laufbahngruppe mitgeteilt wird, soweit die Kläger darin in eine niedrigere Besoldungsgruppe eingestuft werden als die, in die sie nach den Bestimmungen des Statuts hätten eingestuft werden müssen, der Multiplikationskoeffizient beibehalten wird und ihre Beförderungspunkte gestrichen werden

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

Der Rat der Europäischen Union trägt als Streithelfer seine eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 108 vom 6.5.2006, S. 32.