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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 4. Dezember 2008 - Blais / EZB

(Rechtssache F-6/08)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Dienstbezüge - Auslandszulage - In Art. 17 der Beschäftigungsbedingungen der EZB vorgesehene Voraussetzungen - Verurteilung des Klägers zur Kostentragung - Billigkeitsgründe - Art. 87 Abs. 2 der Verfahrensordnung)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Jessica Blais (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Karthaus)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Bevollmächtigte: F. Malfrère und F. Feyerbacher im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbauer)

Gegenstand der Rechtssache

Öffentlicher Dienst - Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Zentralbank vom 15. August 2007, mit der der Klägerin die Auslandszulage mit der Begründung verweigert wird, dass sie die Voraussetzungen des Art. 17 der Beschäftigungsbedingungen der EZB nicht erfülle

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Blais trägt neben ihren eigenen Kosten die Hälfte der Kosten der Europäischen Zentralbank.

Die Europäische Zentralbank trägt die Hälfte ihrer eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 142 vom 7.6.2008, S. 39.