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Vorabentscheidungsersuchen der Augstākā tiesa (Senāts) (Lettland), eingereicht am 28. Februar 2020 – Līga Šenfelde/Lauku atbalsta dienests

(Rechtssache C-119/20)

Verfahrenssprache: Lettisch

Vorlegendes Gericht

Augstākā tiesa (Senāts)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin und Kassationsbeschwerdeführerin: Līga Šenfelde

Anderer Verfahrensbeteiligter: Lauku atbalsta dienests

Vorlagefragen

Ist Art. 19 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/20051 in Verbindung mit weiteren Bestimmungen dieser Verordnung und der Rahmenregelung der Europäischen Union für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten 2014-2020 dahin auszulegen, dass

ein Landwirt die Eigenschaft als „Junglandwirt“ allein aus dem Grund verliert, dass er zwei Jahre zuvor die in Art. 19 Abs. 1 Buchst. a Ziff. iii der Verordnung vorgesehene Beihilfe zur Entwicklung kleiner landwirtschaftlicher Betriebe erhalten hat;

die genannten Bestimmungen den Mitgliedstaaten gestatten, eine Regelung vorzusehen, nach der die Beihilfe nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. a Ziff. i der Verordnung an einen Landwirt nicht gezahlt wird, wenn ihm bereits die Beihilfe nach Art. 19 Abs. 1 Buchst. a Ziff. iii gewährt worden ist;

ein Mitgliedstaat berechtigt ist, die Kumulierung von Beihilfen an einen Landwirt zu verweigern, wenn die im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums vorgesehene Kumulierungsabfolge nicht eingehalten wurde?

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1 ABl. 2013, L 347, S. 487.