Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 7. Juli 2011 – Galvan/Kommission
(Rechtssache F-19/11)
(Öffentlicher Dienst – Person, die die Eigenschaft eines Beamten oder eines Bediensteten der Europäischen Union beansprucht – Klage – Offensichtliche Unzulässigkeit – Nichteinhaltung des vorgerichtlichen Verfahrens)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Mario Galvan (Besano, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin S. Constantino)
Beklagte: Europäische Kommission
Gegenstand der Rechtssache
Antrag des Klägers auf Zuerkennung des Status eines Bediensteten der Europäischen Union
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Galvan trägt seine eigenen Kosten.