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Vorabentscheidungsersuchen des Obvodní soud pro Prahu 9 (Tschechische Republik), eingereicht am 12. Februar 2019 – XR/Dopravní podnik hl. m. Prahy, a.s.

(Rechtssache C-107/19)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Obvodní soud pro Prahu 9

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: XR

Beklagte: Dopravní podnik hl. m. Prahy, a.s.

Vorlagefragen

Ist die Dauer einer Pause, während der der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber für den Fall eines plötzlichen Einsatzes innerhalb von 2 Minuten zur Verfügung stehen muss, als „Arbeitszeit“ im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung1 anzusehen?

Hat auf die in der vorherigen Frage genannte Beurteilung die Tatsache Einfluss, dass es zu einer Unterbrechung im Fall eines plötzlichen Einsatzes lediglich zufällig und unvorhersehbar kommt, gegebenenfalls, wie oft es zu einer solchen Unterbrechung kommt?

Kann das erstinstanzliche Gericht, das entscheidet, nachdem seine Entscheidung vom übergeordneten Gericht aufgehoben und zum weiteren Verfahren in der Sache zurückverwiesen wurde, wobei das übergeordnete Gericht eine Rechtsansicht geäußert hat, die für das erstinstanzliche Gericht bindend ist, diese bindende Rechtsansicht außer Acht lassen, sofern sich diese im Widerspruch zum Unionsrecht befindet?

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1 ABl. 2003, L 299, S. 9.