Language of document : ECLI:EU:F:2011:30

BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DER ERSTEN KAMMER

DES GERICHTS FÜR DEN ÖFFENTLICHEN DIENST

31. März 2011


Rechtssache F‑23/07 RENV‑RX


M

gegen

Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)

„Gütliche Beilegung auf Anregung des Gerichts – Streichung“

Gegenstand: Klage nach den Art. 236 EG und 152 EA auf Aufhebung der Entscheidung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) vom 25. Oktober 2006, mit der der Antrag des Klägers auf Einsetzung eines Invaliditätsausschusses zurückgewiesen wurde, sowie auf Verurteilung der EMA, dem Kläger Schadensersatz zu zahlen

Entscheidung: Die Rechtssache F‑23/07 RENV‑RX wird im Register des Gerichts gestrichen. Die EMA zahlt an den Kläger den Betrag von 3 000 Euro. Die EMA trägt sämtliche Kosten in den Verfahren F‑23/07, T‑12/08 P, T‑12/08 P RENV‑RX und F‑23/07 RENV‑RX.


Leitsätze


Beamte – Klage – Gütliche Beilegung des Rechtsstreits vor dem Gericht für den öffentlichen Dienst – Streichung im Register

(Verfahrensordnung des Gerichts für den öffentlichen Dienst, Art. 69)