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Klage, eingereicht am 2. September 2014 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-89/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagte: Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Gewährung der Auslandszulage verweigert wird, und Verurteilung, sie ab dem Dienstantritt der Klägerin zuzüglich Zinsen zu zahlen

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die am 11. November 2013 von der Anstellungsbehörde (PMO) erlassene und am 19. November 2013 bekannt gegebene Entscheidung, mit der der Klägerin die Gewährung der Auslandszulage verweigert wird, aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, ihr diese Zulage ab ihrem Eintritt in den Dienst der Kommission zu zahlen;

die Beklagte zu verurteilen, ihr auf den Betrag, der jeder dieser Zulagen entspricht, ab dem Zeitpunkt, zu dem sie jeweils geschuldet war, und bis zur vollständigen Zahlung Zinsen zum von der EZB auf ihre Refinanzierungsgeschäfte angewandten Zinssatz zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.