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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 22. August 2019 – Openbaar Ministerie/ZB

(Rechtssache C-627/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Amsterdam

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragsteller: Openbaar Ministerie

Antragsgegner: ZB

Vorlagefrage

Gilt, wenn ein Europäischer Haftbefehl (EHB) auf die Vollstreckung einer mit vollstreckbarer Entscheidung eines Richters oder eines Gerichts verhängten Freiheitsstrafe abzielt, während der EHB von einem Staatsanwalt ausgestellt worden ist, der an der Rechtspflege im Ausstellungsmitgliedstaat mitwirkt, und gewährleistet ist, dass er bei der Wahrnehmung seiner mit der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls unmittelbar zusammenhängenden Aufgaben unabhängig handelt, auch die Voraussetzung, dass ein Rechtsbehelf gegen die Entscheidung über die Ausstellung eines EHB – insbesondere ihre Verhältnismäßigkeit – möglich sein muss, der den Erfordernissen eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes voll und ganz genügt?

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