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Vorabentscheidungsersuchen des Okresní soud v Ostravě (Tschechische Republik), eingereicht am 5. November 2018 – OPR-Finance s.r.o./GK

(Rechtssache C-679/18)

Verfahrenssprache: Tschechisch

Vorlegendes Gericht

Okresní soud v Ostravě

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: OPR-Finance s.r.o.

Beklagte: GK

Vorlagefragen

Steht Art. 8 in Verbindung mit Art. 23 der Richtlinie 2008/48/EG1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates einer nationalen Regelung entgegen, die die Nichtigkeit des Kreditvertrags verbunden mit der Verpflichtung des Verbrauchers, in einem ihm zumutbaren Zeitraum dem Kreditgeber das gewährte Darlehen zurückzuzahlen, als Sanktion für den Fall festlegt, dass der Kreditgeber seiner Verpflichtung nicht nachkommt, vor Abschluss des Kreditvertrags die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten, wobei diese Sanktion (Nichtigkeit des Kreditvertrags) jedoch nur dann eintritt, wenn sich der Verbraucher innerhalb einer dreijährigen Ausschlussfrist darauf beruft (d. h. die Nichtigkeit des Kreditvertrags geltend macht)?

Hat das nationale Gericht nach Art. 8 in Verbindung mit Art. 23 der Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates die Sanktion, die im nationalen Recht für den Fall festgelegt ist, dass der Kreditgeber seiner Verpflichtung, die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers zu bewerten, nicht nachkommt, von Amts wegen anzuwenden (d. h. auch dann, wenn sich der Verbraucher nicht aktiv darauf beruft)?

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1     ABl. 2008, L 133, S. 66.