Vorabentscheidungsersuchen des Vrhovno sodišče Republike Slovenije (Slowenien), eingereicht am 21. Februar 2019 – SCT, d.d, in Insolvenz/Republik Slowenien
(Rechtssache C-146/19)
Verfahrenssprache: Slowenisch
Vorlegendes Gericht
Vrhovno sodišče Republike Slovenije
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: SCT, d.d, in Insolvenz
Beklagte: Republik Slowenien
Vorlagefragen
Kann Art. 90 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie dahin ausgelegt werden, dass er eine Ausnahme vom Recht auf Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer auch im Fall der endgültigen Nichtbezahlung zulässt, wenn diese endgültige Nichtbezahlung die Folge der Unterlassung eines dem Steuerpflichtigen obliegenden Verhaltens war, z. B. wie in der vorliegenden Rechtssache die Unterlassung der Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren gegen seinen Schuldner?
Wenn eine solche Ausnahme vom Recht auf Verminderung der Bemessungsgrundlage für die Mehrwertsteuer zulässig ist, besteht dessen ungeachtet ein Recht auf Verminderung der Bemessungsgrundlage wegen Nichtbezahlung, wenn der Steuerpflichtige beweist, dass die Forderungen auch dann nicht beglichen worden wären, wenn er sie im Insolvenzverfahren angemeldet hätte, oder dass für seine Unterlassung sachliche Gründe bestanden?
Hat Art. 90 Abs. 1 der Mehrwertsteuerrichtlinie auch dann unmittelbare Wirkung, wenn der Gesetzgeber des Mitgliedstaats den Rahmen der zulässigen Regelung der in Art. 90 Abs. 2 der Mehrwertsteuerrichtlinie festgelegten Ausnahmen überschritten hat?
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