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Klage, eingereicht am 27. Januar 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-12/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung der Kommission, mit der diese den Antrag der Klägerin auf deren zum 1. Januar 2012 rückwirkende Einstufung in die Besoldungsstufe AD 11 abgelehnt hat, und Ersatz des der Klägerin entstandenen Schadens

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 18. Oktober 2011, mit der ihre zum 1. Januar 2010 rückwirkende Neueinstufung in die Besoldungsgruppe AD 11 abgelehnt wurde, aufzuheben;

ihr den ihr entstandenen immateriellen Schaden zu ersetzen, für dessen Ausgleich ein Betrag von 22 000 Euro als angemessen veranschlagt wird;

hilfsweise, ihr den ihr entstandenen materiellen Schaden in Höhe von 11 742,48 Euro für das Jahr 2010 und in Höhe eines zu berechnenden variablen Betrags für den nachfolgenden Zeitraum bis zum Erlass des Urteils im vorliegenden Verfahren - zuzüglich Ausgleichs- und Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz - zu ersetzen und dieser ersten Gesamtsumme den Pauschalbetrag hinzuzufügen, der sich aus der Würdigung des Ersatzes der zweiten Komponente des materiellen Schadens durch das Gericht ergibt und für dessen Höhe als Anhaltspunkt vorläufig einen Betrag von etwa 120 000 Euro angesetzt werden kann;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.