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Vorabentscheidungsersuchen des Najvyšší súd Slovenskej republiky (Slowakei), eingereicht am 26. November 2019 – Slovak Telekom a.s./Protimonopolný úrad Slovenskej republiky

(Rechtssache C-857/19)

Verfahrenssprache: Slowakisch

Vorlegendes Gericht

Najvyšší súd Slovenskej republiky

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger/Beschwerdeführer: Slovak Telekom a.s.

Beklagter: Protimonopolný úrad Slovenskej republiky

Vorlagefragen

Frage nach der Auslegung von Art. 11 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1/20031 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln:

Bedeutet die Wendung „so entfällt damit die Zuständigkeit der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten für die Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags“ 2 , dass die Behörden der Mitgliedstaaten die Befugnis verlieren, die Art. 81 und 82 des Vertrags anzuwenden?

Findet Art. 50 (Recht, in einem Strafverfahren nicht zweimal wegen derselben Tat verfolgt oder verurteilt zu werden) der am 7. Dezember 2000 in Nizza verkündeten Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch auf Fälle verwaltungsrechtlicher Zuwiderhandlungen in der Form eines Missbrauchs einer beherrschenden Stellung nach Art. 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Anwendung, die von der Kommission und der Behörde eines Mitgliedstaats in Ausübung ihrer Befugnisse nach Art. 11 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 selbständig und unabhängig geahndet wurden?

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1     ABl. 2003, L 1, S. 1.

2     (in Art. 11 Abs. 6 Satz 1 der Verordnung [EG] Nr. 1/2003).