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Rechtsmittel, eingelegt am 28. November 2019 von der Bolivarischen Republik Venezuela gegen das Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 20. September 2019 in der Rechtssache T-65/18, Venezuela/Rat

(Rechtssache C-872/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Bolivarische Republik Venezuela (Prozessbevollmächtigte: L. Giuliano und F. Di Gianni, avvocati)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben, soweit darin die Klage als unzulässig abgewiesen wurde;

die Klage für zulässig zu erklären und die Rechtssache zur Sachentscheidung an das Gericht zurückzuverweisen, und

dem Rat die Kosten dieses Verfahrens und die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das Rechtsmittel wird auf einen einzigen Rechtsmittelgrund gestützt, der aus drei Teilen besteht.

Das Gericht habe das in Art. 263 Abs. 4 AEUV bestimmte Kriterium der unmittelbaren Betroffenheit im Licht der Almaz-Antey-Rechtsprechung falsch ausgelegt:

Die Prüfung des Gerichts, ob die Bolivarische Republik Venezuela von den angefochtenen Bestimmungen1 unmittelbar betroffen ist, sei fehlerhaft.

Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es bei der Anwendung ders Kriteriums der unmittelbaren Betroffenheit nach der Almaz-Antey-Rechtsprechung wesentliche Umstände der vorliegenden Rechtssache nicht berücksichtigt habe.

Das Gericht habe die tatsächlichen Auswirkungen der angefochtenen Bestimmungen auf die Bolivarische Republik Venezuela nicht berücksichtigt.

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1 Beschluss (GASP) 2017/2074 vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. 2017, L 295, S. 60).