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Vorabentscheidungsersuchen der Corte suprema di cassazione (Italien), eingereicht am 26. November 2019 – Prefettura Ufficio territoriale del governo di Firenze/TB

(Rechtssache C-871/19)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Corte suprema di cassazione

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführerin: Prefettura Ufficio territoriale del governo di Firenze

Rechtsmittelgegner: TB

Vorlagefrage

Kann Art. 15 [Abs. 7 der Verordnung Nr. 3821/851 ] in dem spezifischen Fall des Fahrers eines Kraftfahrzeugs dahin ausgelegt werden, dass danach eine einzige umfassende Handlung gegeben ist und folglich ein einziger Verstoß begangen wurde und eine einzige Sanktion zu verhängen ist oder können danach in Anwendung einer Kumulierung von Sanktionen so viele Verstöße und Sanktionen gegeben sein, wie im Rahmen des vorgesehenen Zeitraums („laufende[r] Tag und die vorausgehenden 28 Tage“) Tage gegeben sind, für die die Schaublätter des Fahrtenschreibers nicht vorgelegt wurden?

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1 Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 des Rates vom 20. Dezember 1985 über das Kontrollgerät im Straßenverkehr (ABl. 1985, L 370, S. 8).