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Rechtsmittel, eingelegt am 4. Dezember 2019 von Irland gegen das Urteil des Gerichts (Siebte erweiterte Kammer) vom 24. September 2019 in den verbundenen Rechtssachen T-755/15 und T-759/15, Luxemburg und Fiat Chrysler Finance Europe/Kommission

(Rechtssache C-898/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführer: Irland (Prozessbevollmächtigte: M. Browne, A. Joyce, J. Quaney, P. Gallagher SC, Bevollmächtigte, S. Kingston, B. Doherty, BL)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Fiat Chrysler Finance Europe, Großherzogtum Luxemburg

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 24. September 2019 in den verbundenen Rechtssachen, T-755/15 und T-759/15, Luxemburg und Fiat Chrysler Finance Europe/Kommission, aufzuheben;

den Beschluss1 der Kommission vom 21. Oktober 2015 für nichtig zu erklären;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Erster Rechtsmittelgrund: das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen und Art. 107 Abs. 1 AEUV in seiner Herangehensweise an den sogenannten „Fremdvergleichsgrundsatz“ falsch angewandt.

Zweiter Rechtsmittelgrund: das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen und Art. 107 Abs. 1 AEUV in seiner Prüfung der Selektivität falsch angewandt.

Dritter Rechtsmittelgrund: das Gericht habe seine Pflicht, sein Urteil zu begründen, verletzt.

Vierter Rechtsmittelgrund: das Gericht habe gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit verstoßen, indem es gebilligt habe, dass die Kommission unter Heranziehung ihrer Auffassung vom Fremdvergleichsgrundsatz, die unvorhersehbar gewesen und inhaltlich unbekannt sei, Entscheidungen der nationalen Steuerbehörden habe nachprüfen können.

Fünfter Rechtsmittelgrund: das Gericht habe gegen die Art. 4 und 5 EUV verstoßen und in unzulässiger Weise die Beihilferegeln dazu benutzt, die Vorschriften der Mitgliedstaaten über die direkte Besteuerung zu harmonisieren.

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1 Beschluss (EU) 2016/2326 der Kommission vom 21. Oktober 2015 über die staatliche Beihilfe SA.38375 (2014/C ex 2014/NN) Luxemburgs zugunsten von Fiat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C[2015] 7152) (ABl. 2016, L 351, S. 1).