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Klage, eingereicht am 17. April 2009 - Knöll/Europol

(Rechtssache F-44/09)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Brigitte Knöll (Hochheim am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. de Casparis)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Nichtigerklärung der Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der die Klägerin von der Unmöglichkeit unterrichtet wurde, ihr ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anzubieten, und der Entscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die Beschwerde gegen die erstgenannte Entscheidung zurückgewiesen wurde

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung vom 12. Juni 2008, mit der ihr der Beklagte mitgeteilt hat, dass er ihr kein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis anbieten könne, und die Beschwerdeentscheidung vom 7. Januar 2009, mit der die von der Klägerin gegen die Entscheidung vom 12. Juni 2008 erhobenen Rügen für unbegründet erklärt wurden, aufzuheben;

Europol die Kosten aufzuerlegen.

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