Language of document :

Vorabentscheidungsersuchen des Tribunalul Olt (Rumänien), eingereicht am 5. Februar 2019 – Asociaţia „Forumul Judecătorilor Din România“/Inspecția Judiciară

(Rechtssache C-83/19)

Verfahrenssprache: Rumänisch

Vorlegendes Gericht

Tribunalul Olt

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Asociaţia „Forumul Judecătorilor Din România“

Beklagte: Inspecția Judiciară

Vorlagefragen

Ist das mit der Entscheidung 2006/928/EG der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 20061 eingeführte Kooperations- und Kontrollverfahren (Cooperation and Verification Mechanism – CVM) als Handlung eines Organs der Europäischen Union im Sinne von Art. 267 AEUV anzusehen, die dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Auslegung vorgelegt werden kann?

Fallen Inhalt, Charakter und zeitlicher Geltungsbereich des mit der Entscheidung 2006/928/EG der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2006 eingeführten Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) unter den Vertrag über den Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union, unterzeichnet von Rumänien am 25. April 2005 in Luxemburg? Sind die in den im Rahmen dieses Verfahrens erstellten Berichten aufgestellten Anforderungen für den rumänischen Staat verbindlich?

Ist Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die Maßnahmen, die für einen wirksamen Rechtsschutz in den durch das Unionsrecht erfassten Bereichen erforderlich sind, festzulegen, d. h. Garantien für ein unabhängiges Disziplinarverfahren für Richter in Rumänien, indem jegliche Gefahr, die mit dem politischen Einfluss auf die Durchführung von Disziplinarverfahren verbunden ist, wie etwa die unmittelbare Ernennung, sei es auch nur vorläufig, der Leitung der Inspecția Judiciară (Justizinspektion, Rumänien) durch die Regierung, beseitigt wird?

Ist Art. 2 EUV dahin auszulegen, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, im Fall von Verfahren zur unmittelbaren Ernennung, sei es auch nur vorläufig, der Leitung der Inspecția Judiciară (Justizinspektion, Rumänien) durch die Regierung die Kriterien der Rechtsstaatlichkeit zu wahren, die auch in den Berichten im Rahmen des mit der Entscheidung 2006/928/EG der Europäischen Kommission vom 13. Dezember 2006 eingeführten Kooperations- und Kontrollverfahrens (CVM) gefordert werden?

____________

1 Entscheidung der Kommission vom 13. Dezember 2006 zur Einrichtung eines Verfahrens für die Zusammenarbeit und die Überprüfung der Fortschritte Rumäniens bei der Erfüllung bestimmter Vorgaben in den Bereichen Justizreform und Korruptionsbekämpfung (ABl. 2006, L 354, S. 56).