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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 29. März 2007 - Chassagne / Kommission

(Rechtssache F-39/06)1

(Beamte - Dienstbezüge - Jährliche Reisekosten - Auf aus einem französischen überseeischen Departement stammende Beamte anwendbare Vorschriften - Art. 8 des Anhangs VII des geänderten Statuts - Antrag, dem offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Olivier Chassagne (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und Y. Minatchy)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: G. Berscheid und V. Joris)

Streithelferin zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Bauer und I. Sulce)

Gegenstand der Rechtssache

Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 8 des Anhangs VII des Statuts in der seit dem 1. Mai 2004 geltenden Fassung und seiner daraus folgenden Unanwendbarkeit auf den Kläger für die Feststellung der Höhe der Erstattung der jährlichen Reisekosten sowie Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 131 vom 3.6.2006, S. 53.