Rechtsmittel, eingelegt am 4. Februar 2020 von der Billa AG gegen das Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 4. Dezember 2019 in der Rechtssache T-524/18, Billa AG/EUIPO
(Rechtssache C-61/20 P)
Verfahrenssprache: Englisch
Mit Beschluss vom 28. Mai 2020 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) beschlossen, das Rechtsmittel nicht zuzulassen und der Billa AG ihre eigenen Kosten aufzuerlegen.
____________