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Rechtsmittel, eingelegt am 29. Juli 2019 von der KID-Systeme GmbH gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 16. Mai 2019 in der Rechtssache T-354/18, KID-Systeme/EUIPO

(Rechtssache C-577/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: KID-Systeme GmbH (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte R. Kunze und G. Würtenberger sowie Rechtsanwältin T. Wittmann)

Andere Partei des Verfahrens: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 10. Oktober 2019 hat der Gerichtshof (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) entschieden, dass das Rechtsmittel nicht zugelassen wird und die KID-Systeme GmbH ihre eigenen Kosten trägt.

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