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Vorabentscheidungsersuchen der Kúria (Ungarn), eingereicht am 19. März 2019 – Gömböc Kutató, Szolgáltató és Kereskedelmi Kft./ Szellemi Tulajdon Nemzeti Hivatala

(Rechtssache C-237/19)

Verfahrenssprache: Ungarisch

Vorlegendes Gericht

Kúria

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Gömböc Kutató, Szolgáltató és Kereskedelmi Kft.

Beklagter: Szellemi Tulajdon Nemzeti Hivatala

Vorlagefrage

Ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. ii der Richtlinie 2008/95/EG vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken1 dahin auszulegen, dass bei Zeichen, die ausschließlich aus der Form einer Ware bestehen,

nur auf der Grundlage der im Register befindlichen grafischen Darstellung geprüft werden kann, ob die Form zur Herstellung der beabsichtigten technischen Wirkung erforderlich ist, oder

auch die Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise berücksichtigt werden kann?

Kann also berücksichtigt werden, dass den maßgeblichen Verkehrskreisen bekannt ist, dass die Form, für die Schutz begehrt wird, zur Herstellung der beabsichtigten technischen Wirkung erforderlich ist?

Ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dahin auszulegen, dass das Eintragungshindernis auf ausschließlich aus der Form der Ware bestehende Zeichen anwendbar ist, bei denen sich anhand der Wahrnehmung des Käufers oder anhand der Kenntnis, die dieser von der grafisch dargestellten Ware hat, feststellen lässt, dass die Form der Ware einen wesentlichen Wert verleiht?

Ist Art. 3 Abs. 1 Buchst. e Ziff. iii der Richtlinie 2008/95/EG vom 22. Oktober 2008 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken dahin auszulegen, dass das Eintragungshindernis auf Zeichen anwendbar ist, die ausschließlich aus einer Form bestehen,

die aufgrund ihrer Eigenart bereits Geschmacksmusterschutz genießt oder

deren ästhetische Erscheinung allein der Ware irgendeinen Wert verleiht?

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1 ABl. 2008, L 299, S. 25.