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Klage, eingereicht am 22. Mai 2006 - Pereira Sequeira / Kommission

(Rechtssache F-65/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Rosa Maria Pereira Sequeira (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Bontinck und J. Feld)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge der Klägerin

Aufhebung der am 19. September 2005 mitgeteilten Verfügung in Bezug auf einen Laufbahnwechsel mit Wirkung vom 16. August 2005;

Verurteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in die Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin, erfolgreiche Teilnehmerin des internen Auswahlverfahrens COM/PC/04, wurde zur Beamtin ernannt und in die Besoldungsgruppe C*1 eingestuft, d. h. in dieselbe Besoldungsgruppe, in die sie bei ihrem letzten Zeitbedienstetenvertrag eingestuft war. Davor war sie zwar günstiger eingestuft, doch war sie vor ihrer Ernennung zur Beamtin in die Besoldungsgruppe C*1 zurückgestuft worden.

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen Verstoß gegen die Artikel 31 und 62 des Statuts sowie gegen die Artikel 5 und 2 des Anhangs XIII des Statuts geltend.

Außerdem rügt sie einen Verstoß gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Wahrung wohlerworbener Rechte.

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