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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 28. Oktober 2010 - Cerafogli/Europäische Zentralbank (EZB)

(Rechtssache F-23/09)1

(Öffentlicher Dienst - Personal der EZB - Ernennung eines Bediensteten ad interim - Stellenausschreibung - Beschwerende Maßnahme - Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Rechtsschutzinteresse)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Maria Concetta Cerafogli (Frankfurt am Main, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: L. Levi und M. Vandenbussche)

Beklagte: Europäische Zentralbank (EZB) (Prozessbevollmächtigte: F. Feyerbacher und N. Urban im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)

Gegenstand der Rechtssache

Antrag auf Aufhebung der Entscheidung des Direktoriums der Bank über die Ernennung eines Beraters ad interim in der Abteilung Überwachung sowie auf Aufhebung der Stellenausschreibung ECB/074/08 und aller darauf beruhenden Entscheidungen. Außerdem Antrag auf Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des von der Klägerin erlittenen immateriellen und materiellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 129 vom 6.6.2009, S. 21.