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Vorabentscheidungsersuchen des Rechtbank Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 7. Oktober 2019 – A/B, C

(Rechtssache C-738/19)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank Amsterdam

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: A

Beklagte: B, C

Vorlagefrage

Wie sind die Richtlinie 93/131 und insbesondere der darin enthaltene Grundsatz der kumulativen Wirkung bei der Beurteilung der Frage auszulegen, ob die Entschädigung, die der Verbraucher, der seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, zu leisten hat, unverhältnismäßig hoch im Sinne von Nr. 1 Buchst. e des Anhangs dieser Richtlinie ist, wenn es um Vertragsstrafen-Klauseln geht, die an Vertragsverletzungen unterschiedlicher Art anknüpfen, die ihrem Wesen nach nicht zusammen begangen werden müssen und im vorliegenden Fall auch tatsächlich nicht zusammen begangen wurden? Ist es dabei relevant, dass im Zusammenhang mit den Vertragsverletzungen, aufgrund deren die Vertragsstrafe verlangt wird, auch Schadensersatz in Form der Herausgabe rechtswidrig erzielter Gewinne gefordert wird?

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1     Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen (ABl. 1993, L 95, S. 29).