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Rechtsmittel, eingelegt am 19. Dezember 2018 von der Haskovo Chamber of Commerce and Industry gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 25. Oktober 2018 in der Rechtssache T-122/17, Devin/EUIPO – Haskovo

(Rechtssache C-800/18 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Haskovo Chamber of Commerce and Industry (Prozessbevollmächtigte: I. Pakidanska und D. Dimitrova, advokati)

Andere Parteien des Verfahrens: Devin AD, Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Mit Beschluss vom 11. Juli 2019 hat der Gerichtshof (Neunte Kammer) entschieden, dass das Rechtsmittel als teils offensichtlich unzulässig und teils offensichtlich unbegründet zurückgewiesen wird und dass die Haskovo Chamber of Commerce and Industry ihre eigenen Kosten trägt.

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