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Klage, eingereicht am 8. September 2011 - ZZ/Ausschuss der Regionen

(Rechtssache F-86/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)

Beklagter: Ausschuss der Regionen

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Anerkennung der Berufsbedingtheit der Dienstunfähigkeit des Klägers im Sinne von Art. 78 Abs. 5 des Statuts verweigert wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss des Präsidiums des Ausschusses der Regionen vom 10. September 2010 aufzuheben, soweit darin die Schlussfolgerungen des Invaliditätsausschusses bestätigt und daher die Anerkennung der Berufsbedingtheit der Dienstunfähigkeit des Klägers im Sinne von Art. 78 Abs. 5 des Statuts verweigert wurde;

soweit erforderlich die am 1. Juni 2011 bekannt gegebene Entscheidung des Ausschusses der Regionen vom 20. Mai 2011, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

den Ausschuss der Regionen zur Zahlung von 10 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

den Ausschuss der Regionen zur Erstattung aller Kosten des Klägers für das Verfahren zur Feststellung der Dienstunfähigkeit seit dessen Einleitung sowie einschließlich der Kosten für die Beschwerde zu verurteilen;

dem Ausschuss der Regionen die Kosten aufzuerlegen.

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