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Klage, eingereicht am 24. Dezember 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-158/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Salerno und B. Cortese)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, mit der der Antrag des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg auf Einstellung des Klägers als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe III abgelehnt wurde, und Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Leiters des Referats „Einstellung und Ausscheiden aus dem Dienst“ (GD HR. B.2) vom 6. März 2012, mit der der Antrag des Amtes für Gebäude, Anlagen und Logistik Luxemburg auf Einstellung des Klägers als Vertragsbediensteter der Funktionsgruppe III abgelehnt wurde, aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, den materiellen Schaden zu ersetzen, der dem Kläger durch die angefochtene Entscheidung entstanden ist, der nach dem Unterschiedsbetrag zwischen den der Funktionsgruppe III entsprechenden Dienstbezügen seit Oktober 2011 und den Dienstbezügen entspricht, die er weiterhin als Vertragsbediensteter in Funktionsgruppe I bezogen hat, zuzüglich entsprechender Zinsen ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit jedes Monatsgehalts bis zum Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung dieser Montagsgehälter;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.