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Rechtsmittel, eingelegt am 11. Juni 2020 von der Europäischen Kommission gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 2. April 2020 in der Rechtssache T-383/17, Hansol Paper/Kommission

(Rechtssache C-260/20 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J.-F. Brakeland und A. Demeneix)

Andere Parteien des Verfahrens: Hansol Paper Co. Ltd, European Thermal Paper Association (ETPA)

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben, die im ersten Rechtszug erhobene Klage abzuweisen und der Hansol Paper Co. Ltd die Kosten aufzuerlegen,

oder wahlweise

die Rechtssache an das Gericht zur erneuten Prüfung zurückzuverweisen und die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens im ersten Rechtszug und des Rechtsmittelverfahrens vorzubehalten.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

In dem angefochtenen Urteil erklärte das Gericht die Durchführungsverordnung (EU) 2017/763 der Kommission vom 2. Mai 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem leichtgewichtigen Thermopapier mit Ursprung in der Republik Korea1 für nichtig, soweit sie die Hansol Paper Co. Ltd betrifft.

Zur Stützung ihres Rechtsmittels trägt die Kommission drei Gründe vor:

Verfälschung der Beweise und fehlerhafte Auslegung des auf die Daten, auf die sich die Kommission bei der rechnerischen Ermittlung des Ausfuhrpreises nach Art. 2 Abs. 9 der Grundverordnung2 stützen dürfe, anwendbaren Rechtsrahmens durch das Gericht,

fehlerhafte Auslegung der Bestimmungen von Art. 2 Abs. 1 und 3 der Grundverordnung für die Ermittlung des Normalwerts bei fehlenden Inlandsverkäufen durch das Gericht und

fehlerhafte Auslegung der Bestimmungen von Art. 3 der Grundverordnung bei der Festlegung der Preisunterbietungsspanne im Fall von Ausfuhren in die Union über verbundene Unternehmen durch das Gericht.

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1 ABl. 2017, L 114, S. 3.

2 Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (ABl. 2016, L 176, S. 21).