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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 7. Juli 2010 - Tomas/Europäisches Parlament

(Rechtssachen F-116/07, F-13/08 und F-31/08)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Art. 2 Buchst. c der BSB - Entlassung - Vertrauensverhältnis - Vorherige Konsultation der Personalvertretung des Parlaments - Fehlen)

Verfahrenssprache: Litauisch

Parteien

Kläger: Stanislovas Tomas (Vilnius, Litauen) (Prozessbevollmächtigter: M. Michalauskas)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: A. Lukošiūte und K. Zejdová)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde, den Kläger zu entlassen, und Klage auf Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens

Tenor des Urteils

Die Klagen in den Rechtssachen F-116/07 und F-13/08 werden abgewiesen.

Das Europäische Parlament wird verurteilt, Herrn Stanislovas Tomas 1 000 Euro als Ersatz des von ihm erlittenen immateriellen Schadens zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage in der Rechtssache F-31/08 abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten im Zusammenhang mit sämtlichen Klagen in den Rechtssachen F-116/07, F-13/08 und F-31/08.

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1 - ABl. C 64 vom 8.3.2008, S. 65, C 142 vom 7.6.2008, S. 39, und C 158 vom 21.6.2008, S. 26.