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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 6. Oktober 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-2/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Soziale Sicherheit - Krankenversicherung - Anträge auf Erstattung von Krankheitskosten - Fehlen einer beschwerenden Maßnahme - Offensichtlich unzulässige und offensichtlich rechtlich unbegründete Klage - Art. 94 der Verfahrensordnung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Berardis-Kayser im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung, mit der die Erstattung von Krankheitskosten des Klägers zum Erstattungssatz von 100 v. H. abgelehnt wurde

Tenor des Beschlusses

Die Klage von Herrn Marcuccio wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.

Herr Marcuccio trägt die Kosten.

Herr Marcuccio wird verurteilt, dem Gericht 1 500 Euro zu erstatten.

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1 - ABl. C 63 vom 13.3.2010, S. 53.