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Rechtsmittel des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 3. Oktober 2018 in der Rechtssache T-313/17, Wajos GmbH gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 12. Dezember 2018

(Rechtssache C-783/18 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: D. Hanf, Bevollmächtigter )

Andere Verfahrensbeteiligte: Wajos GmbH

Anträge

Der Rechtsmittelführer beantragt,

das angefochtene Urteil aufzuheben;

die Wajos GmbH zur Tragung der dem EUIPO entstandenen Kosten zu verurteilen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Das angefochtene Urteil verstößt nach Auffassung des EUIPO gegen Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 207/20091 . Das Gericht habe für die Beurteilung der Unterscheidungskraft der streitgegenständlichen Marke einen falschen Prüfungsmaßstab angelegt, die Prüfung der relevanten Kriterien unterlassen und zudem falsche Prüfungskriterien herangezogen.

Das angefochtene Urteil verstoße außerdem gegen Artikel 36 und 53 Absatz 1 der Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union, da es weder der Rechtsmittelführerin noch dem Gerichtshof ermögliche, nachzuvollziehen, aus welchen Gründen das Gericht zu dem für den Tenor des Urteils maßgeblichen Befund eines „in Anbetracht der Branchenüblichkeit außergewöhnliche[n] Charakter[s]“ der Form der streitgegenständlichen Marke gelangt ist.

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1 Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke, ABl. 2009, L 78, S. 1.