Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 23. Februar 2010 - Faria/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM)
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Benotung - Beurteilung - Beurteilungszeitraum 2006/07 - Klage auf Aufhebung der Beurteilung - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Ersatz des immateriellen Schadens)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Marie-Hélène Faria (Muchamiel, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin L. Levi)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) (Prozessbevollmächtigter: I. de Medrano Caballero im Beistand von Rechtsanwalt D. Waelbroeck)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Beurteilung für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 sowie Verurteilung des Beklagten zur Zahlung des der Klägerin entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
Die vom Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) erstellte Beurteilung der Klägerin für den Zeitraum 1. Oktober 2006 bis 30. September 2007 wird aufgehoben.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Das HABM trägt neben seinen eigenen Kosten drei Viertel der Kosten der Klägerin.
Die Klägerin trägt ein Viertel ihrer Kosten.
____________1 - ABl. C 69 vom 21.3.2009, S. 55.