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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 20. Juni 2012 – Cristina/Kommission

(Rechtssache F-83/11)1

(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren über die Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Besondere Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren - Erforderliche Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Art der Aufgaben)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Alma Yael Cristina (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 - Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen

Tenor des Urteils

    Die Klage wird abgewiesen.

    Frau Cristina trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 340 vom 19. 11. 2011, S. 41.