Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 20. Juni 2012 – Cristina/Kommission
(Rechtssache F-83/11)1
(Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren - Entscheidung des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren über die Nichtzulassung zur Teilnahme an den Prüfungen - Rechtsbehelfe - Klage, die erhoben wird, ohne die Entscheidung über die Verwaltungsbeschwerde abzuwarten - Zulässigkeit - Besondere Bedingungen für die Zulassung zum Auswahlverfahren - Erforderliche Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Art der Aufgaben)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Alma Yael Cristina (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues, A. Blot und C. Bernard-Glanz)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses für das Auswahlverfahren EPSO/AST/112/10 - Assistenten (AST 3), die Klägerin nicht zu den Prüfungen zuzulassen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Frau Cristina trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
____________1 ABl. C 340 vom 19. 11. 2011, S. 41.