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Urteil des Gerichtshofs (Dritte Kammer) vom 15. März 2007 - British Airways plc / Kommission der Europäischen Gemeinschaften, Virgin Atlantic Airways Ltd

(Rechtssache C-95/04 P)1

(Rechtsmittel - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Fluggesellschaft - Vereinbarungen mit Reisevermittlern - Prämien in Verbindung mit Umsatzsteigerungen bei den Flugscheinen einer Fluggesellschaft während eines bestimmten Zeitraums im Verhältnis zu einem Referenzzeitraum - Prämien, die nicht nur für die nach Erreichen der Umsatzvorgabe verkauften Flugscheine gewährt werden, sondern für alle im betreffenden Zeitraum verkauften Flugscheine)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführerin: British Airways plc (Prozessbevollmächtigte: R. Subiotto, Solicitor, R. O'Donoghue, Barrister, W. Wood, QC)

Andere Verfahrensbeteiligte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: P. Oliver, A. Nijenhuis und M. Wilderspin), Virgin Atlantic Airways Ltd (Prozessbevollmächtigte: J. Scott, Solicitor, C. West, Barrister, und N. Green, QC)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 17. Dezember 2003 in der Rechtssache T-219/99 (British Airways plc/Kommission), mit dem eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 14. Juli 1999 in einem Verfahren nach Art. 82 EG-Vertrag (IV/D-2/34.780 - Virgin/British Airways) als unbegründet abgewiesen wurde, die Vereinbarungen zwischen British Airways und Reisevermittlern betraf, mit denen Prämienregelungen und andere mit der Erhöhung des Umsatzes von Flugscheinen dieses Luftverkehrsunternehmens verbundene Vorteile eingeführt wurden

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

British Airways plc trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 106 vom 30.4.2004.