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Klage, eingereicht am 30. April 2008 - Buschak / Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

(Rechtssache F-47/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Willy Buschak (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: L. Lévi und C. Ronzi, Rechtsanwälte)

Beklagte: Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Änderung der Beschreibung des Dienstpostens des Klägers und Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrags als Ersatz des materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die ihm am 4. Juli 2007 vom Direktor der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen ausgehändigte Entscheidung über die Änderung der Beschreibung seines Dienstpostens aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 29. oder 30. Januar 2008, mit der seine Beschwerde zurückgewiesen wird, aufzuheben;

die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Zahlung von 50 000 Euro als Schadensersatz zu verurteilen;

der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen die Kosten aufzuerlegen.

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